Ewige Rente

Ewige Rente von 1777, heraus-gegeben von Joseph Micault d'Harvelay als Wächter des königlichen französischen Finanzministeriums

Eine ewige Rente (auch Perpetuität) bezeichnet im Finanzwesen eine Rente, die zeitlich unbegrenzt (also prinzipiell „ewig“) ausbezahlt wird. Ewige Renten waren historisch in Form von „ewigen Anleihen“ (engl. perpetuity) verbreitet, da das Konzept eines Fälligkeitsdatums noch nicht bekannt war und die Inhaber einer Anleihe somit prinzipiell zeitlich unbegrenzt Zinszahlungen erhielten.[1] Ein Beispiel stellt die 1648 ausgegebene Konsolanleihe der niederländischen Hoogheemraadschap van de Lekdijk Bovendams statt, die auch im 21. Jahrhundert noch Zinszahlungen erbringt.[2] In der modernen Finanzwelt kommen ewige Renten nur noch selten vor.[3]

In der Finanzmathematik ist eine ewige Rente abstrakt definiert als eine Folge unendlich vieler Zahlungen.[4][5] Damit lassen sich insbesondere ewige Anleihen als ewige Renten auffassen, jedoch können auch andere Finanzinstrumente und Konstrukte mit „sehr langen“ Laufzeiten als ewige Renten modelliert werden. Der Artikel fokussiert im Weiteren auf ewige Renten im Sinne der Finanzmathematik.

  1. Arne Storn: Bitte haben Sie Geduld!; Ewige Anleihen, wie sie Griechenland jüngst ins Spiel gebracht hat, existieren seit Jahrhunderten. Die Idee klingt kurios, hat aber Vorteile. DIE ZEIT Nr. 15/2015, 9. April 2015, zuletzt abgerufen 20. August 2016.
  2. Berk, Jonathan und DeMarzo, Peter: Corporate Finance. 4. Auflage. Pearson, 2017, ISBN 978-1-292-16016-0, S. 144 (englisch).
  3. Perpetuity: Financial Definition, Formula, and Examples. In: Investopedia. Abgerufen am 29. Mai 2024 (englisch).
  4. Lutz Kruschwitz: Finanzmathematik. 6. Auflage. De Gruyter Oldenbourg, 2018, ISBN 978-3-11-058737-1, S. 116.
  5. Jürgen Tietze: Einführung in die Finanzmathematik. 12. Auflage. Springer Spektrum, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-07156-1, S. 121.

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