Eine ewige Rente (auch Perpetuität) bezeichnet im Finanzwesen eine Rente, die zeitlich unbegrenzt (also prinzipiell „ewig“) ausbezahlt wird. Ewige Renten waren historisch in Form von „ewigen Anleihen“ (engl. perpetuity) verbreitet, da das Konzept eines Fälligkeitsdatums noch nicht bekannt war und die Inhaber einer Anleihe somit prinzipiell zeitlich unbegrenzt Zinszahlungen erhielten.[1] Ein Beispiel stellt die 1648 ausgegebene Konsolanleihe der niederländischen Hoogheemraadschap van de Lekdijk Bovendams statt, die auch im 21. Jahrhundert noch Zinszahlungen erbringt.[2] In der modernen Finanzwelt kommen ewige Renten nur noch selten vor.[3]
In der Finanzmathematik ist eine ewige Rente abstrakt definiert als eine Folge unendlich vieler Zahlungen.[4][5] Damit lassen sich insbesondere ewige Anleihen als ewige Renten auffassen, jedoch können auch andere Finanzinstrumente und Konstrukte mit „sehr langen“ Laufzeiten als ewige Renten modelliert werden. Der Artikel fokussiert im Weiteren auf ewige Renten im Sinne der Finanzmathematik.
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